Pflichtenergieausweis

01.05.2014

Immobilieneigentümer, die Ihre Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten, müssen spätestens bis zum Hauptvertrag (Kaufvertrag) einen Energieausweis vorlegen. Diese Regelung ist in der EnEv 2014 verbindlich geregelt. Von der Vorlage eines Energieausweises ausgenommen sind Gebäude, welche unter Denkmalschutz liegen oder Gebäude, die unter 50 m² Wohnflächen liegen. Selbstverständlich kümmern wir uns beim Verkauf/ Vermietung Ihrer Immobilie um die Erstellung eines Verbrauchs/- oder Bedarfsausweises zusammen mit unserem Energieberater.

2014