Käufer gefunden und selbst einen Kaufvertrag aufgesetzt?
So leicht funktioniert das ganze glücklicherweise nicht. Ein Kaufvertrag einer Immobilie - ganz gleich ob Eigentumswohnung, Einfamilienhaus oder Grundstück - muss immer notariell beurkundet werden, ansonsten ist der Vertrag unwirksam.
Anbei finden Sie einen Zeitungsartikel aus den `Kieler Nachrichten`zum Thema Notar und seine Funktion.
Quelle: [Kieler Nachrichten, Teil Wirtschaft, vom 08.11.2018]