Bestellerprinzip

01.06.2015

Derjenige, welcher den Makler mit einer Vermietung oder einem Suchauftrag beauftragt, muss künftig auch die Courtage für den Makler zahlen. Wird der Makler beauftragt, eine Wohnung erfolgreich zu Vermieten, muss nicht wir vor dem Bestellerprinzip übliche der Mieter, sonder der Vermieter die Provision tragen. Dieser darf durch die neue Gesetzgebung die Kosten nicht auf den Mieter umlegen oder weiterleiten.

2015