Bestellerprinzip - Käufer profitieren kaum

15.01.2019

Derjenige, der den Makler beauftragt, soll diesen auch zahlen - klingt zunächst nicht schlecht, oder?

Doch wissen Sie eigentlich, was sich dahinter wirklich verbirgt und welche Nachteile es mit sich bringt?

Nehmen wir an, dass ein Maklerbüro mit der Veräußerung einer Immobilie beauftragt wird. Laut Bestellerprinzip ist der Verkäufer verpflichtet, dem Makler eine Provision nach erfolgreichem Vertragsabschluss zu leisten. Wo nimmt der Verkäufer die Provision her? Ganz einfach: er lässt den ermittelten Verkaufspreis einfach um die später zu leistende Provision erhöhen. Und wer zahlt am Ende nun die Provision? Richtig, der Käufer! Und er zahlt nicht nur indirekt eine Provision, sondern ebenfalls eine zu hohe Grunderwerbssteuer - an den Staat.

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