Ostsee Immobilien Blog

Käufer gefunden und selbst einen Kaufvertrag aufgesetzt?

So leicht funktioniert das ganze glücklicherweise nicht. Ein Kaufvertrag einer Immobilie - ganz gleich ob Eigentumswohnung, Einfamilienhaus oder Grundstück - muss immer notariell beurkundet werden, ansonsten ist der Vertrag unwirksam.

Anbei finden Sie einen Zeitungsartikel aus den `Kieler Nachrichten`zum Thema Notar und seine Funktion.

Quelle: [Kieler Nachrichten, Teil Wirtschaft, vom 08.11.2018]

Selten kommt es vor, dass sich ein Kunde keine Gedanken über die Ankaufsnebenkosten beim Immobilienerwerb macht. Dadurch ist leider dann recht schnell der Traum von der Wunschimmobilie zerplatzt.

Zu berücksichtigen sind immer: die Grunderwerbssteuer. Hier in Schleswig-Holstein liegt diese bei 6,5%. Ebenfalls immer mit einzukalkulieren sind die Notar-/und Gerichtskosten, diese liegen bei ca. 2 %. Auch wird häufig eine Maklercourtage fällig, diese variiert zwischen 3 % bis 7 % zzgl. 19%...

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Derjenige, der den Makler beauftragt, soll diesen auch zahlen - klingt zunächst nicht schlecht, oder?

Doch wissen Sie eigentlich, was sich dahinter wirklich verbirgt und welche Nachteile es mit sich bringt?

Nehmen wir an, dass ein Maklerbüro mit der Veräußerung einer Immobilie beauftragt wird. Laut Bestellerprinzip ist der Verkäufer verpflichtet, dem Makler eine Provision nach erfolgreichem Vertragsabschluss zu leisten. Wo nimmt der Verkäufer die Provision her? Ganz einfach: er lässt den...

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01.01.2019

Auf 2019 !

Das neue Jahr kann starten, wir freuen uns auf viele großartige Bauprojekte!

Liebe Kunden,

wir befinden uns ab dem 22.12.2018 bis einschließlich 01.01.2019 in Betriebsferien. In dieser Zeit ist das Büro in Heikendorf nicht besetzt. Bei wichtigen Angelegenheiten hinterlassen Sie bitte eine E-Mail an die info@--no-spam--ostsee-gmbh.de.

Wir wünschen frohe Feiertage und einen angenehmen Start in das neue Jahr!

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