Ostsee Immobilien Blog

Immobilieneigentümer, die Ihre Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten, müssen spätestens bis zum Hauptvertrag (Kaufvertrag) einen Energieausweis vorlegen. Diese Regelung ist in der EnEv 2014 verbindlich geregelt. Von der Vorlage eines Energieausweises ausgenommen sind Gebäude, welche unter Denkmalschutz liegen oder Gebäude, die unter 50 m² Wohnflächen liegen. Selbstverständlich kümmern wir uns beim Verkauf/ Vermietung Ihrer Immobilie um die Erstellung eines Verbrauchs/- oder...

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Diesen Trend gibt es bundesweit: Ein regelrechter Schwarm drängt die Städte und sorgt damit für höhere Preise. Viele ländliche Regionen sind weiterhin von schrumpfenden Einwohnerzahlen betroffen.

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Durch die Gesetzgebung wird das Modell der Außenprovision spätestens ab Mitte 2015 bei Vermietungen zum Auslaufmodell. Dann soll die Partei, die die Leistung eines Maklers veranlasst, auch die anfallenden Maklergebühren zahlen.

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